Benannte Stelle über NANDO prüfen
Wann eine DoC eine benannte Stelle braucht, wie NANDO rechtlich zustande kommt und warum ein Prüflabor nicht von selbst eine benannte Stelle ist.
Inhalt
- Wer diesen Artikel braucht
- Wofür der Beschluss 768/2008/EG steht
- Wann eine Erklärung überhaupt eine benannte Stelle braucht
- Wie das NANDO-Verzeichnis rechtlich zustande kommt
- Was eine Nummer im Verzeichnis wert ist — und was nicht
- Prüflabor und benannte Stelle sind nicht dasselbe
- Was Sie als Importeur tun können
Wer diesen Artikel braucht
Eine Konformitätserklärung nennt eine „benannte Stelle" mit einer Kennnummer, oder ein Prüfbericht stammt von einem Labor, das Ihnen im EU-Kontext unbekannt ist? Dieser Artikel erklärt, was eine benannte Stelle (Notified Body) im Rechtssinn ist, wann eine Erklärung überhaupt eine benannte Stelle braucht, wie das öffentliche NANDO-Verzeichnis (die EU-Datenbank notifizierter Stellen) rechtlich zustande kommt und warum ein Prüflabor nicht von selbst eine benannte Stelle ist.
Wofür der Beschluss 768/2008/EG steht
Der Begriff „benannte Stelle" taucht nicht nur in einer Richtlinie auf, sondern in vielen — etwa für Funkanlagen, EMV und Maschinen. Grund ist der Beschluss Nr. 768/2008/EG: Er selbst begründet für Wirtschaftsakteure keine unmittelbare Pflicht, sondern enthält „den einheitlichen Rahmen für allgemeine Grundsätze und Musterbestimmungen für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften der Gemeinschaft"1. Diese Musterbestimmungen — in seinem Anhang I als Artikel R17 und folgende nummeriert — übernehmen die einzelnen Richtlinien in eigener Zählung. Was der Beschluss als „Artikel R17" (Anforderungen an notifizierte Stellen) formuliert, steht in der Funkanlagenrichtlinie als Artikel 26, in der EMV-Richtlinie als Artikel 24. Für eine konkrete Prüfung zählt darum die Fassung in der jeweils einschlägigen Richtlinie, nicht der Beschluss selbst.
Die Niederspannungsrichtlinie gehört nicht dazu: Sie „sieht kein Konformitätsbewertungsverfahren vor, das die Mitwirkung einer notifizierten Stelle erfordert"9. Eine Niederspannungs-Erklärung ohne benannte Stelle ist deshalb vollständig.
Wann eine Erklärung überhaupt eine benannte Stelle braucht
Eine benannte Stelle ist nicht für jedes Produkt Pflicht. Nach der EMV-Richtlinie darf der Hersteller stets die interne Fertigungskontrolle wählen — ohne benannte Stelle10.
Die Funkanlagenrichtlinie unterscheidet nach der Art der Anforderung. Für die Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit (Artikel 3 Absatz 1) darf der Hersteller stets die interne Fertigungskontrolle wählen2. Für die Anforderungen an die Nutzung der Funkfrequenzen (Artikel 3 Absatz 2) und die besonderen Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 3 gilt das nur, wenn er harmonisierte Normen angewandt hat, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht sind2. Hat er solche Normen „nicht oder nur zum Teil angewandt" oder gibt es keine, muss er für diese Anforderungen eines von zwei Verfahren mit benannter Stelle durchlaufen: die EU-Baumusterprüfung mit anschließender Konformität mit der Bauart oder die umfassende Qualitätssicherung3.
Fehlt in einer Erklärung die Angabe einer benannten Stelle, ist das deshalb für sich genommen kein Mangel — es kann schlicht bedeuten, dass der Hersteller die interne Fertigungskontrolle gewählt hat.
Wie das NANDO-Verzeichnis rechtlich zustande kommt
Eine Konformitätsbewertungsstelle wird nicht von der EU selbst benannt, sondern beantragt ihre Notifizierung „bei der notifizierenden Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig ist"4. Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine Kennnummer zu und veröffentlicht „das Verzeichnis der nach dieser Richtlinie notifizierten Stellen samt den ihnen zugewiesenen Kennnummern und den Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden"; sie hält dieses Verzeichnis auf dem neuesten Stand5. Das ist die Rechtsgrundlage von NANDO. Stellt die notifizierende Behörde später fest, dass eine notifizierte Stelle die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder ihren Pflichten nicht nachkommt, schränkt sie die Notifizierung ein, setzt sie aus oder widerruft sie6.
Was eine Nummer im Verzeichnis wert ist — und was nicht
Steht eine Nummer in NANDO, ist damit nicht automatisch jede Einzelheit belegt. Weist die Stelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen erfüllt, deren Fundstellen im Amtsblatt veröffentlicht wurden, „wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 26, soweit diese von den geltenden Normen abgedeckt werden, erfüllt"7 — das ist eine Vermutung, kein Beweis. Eine Akkreditierungsurkunde ist dabei der übliche, aber nicht der einzige Weg: Legt die Stelle keine vor, muss sie der notifizierenden Behörde stattdessen alle Unterlagen vorlegen, die zur Prüfung, Feststellung und regelmäßigen Überwachung ihrer Kompetenz nötig sind8. In diesem Fall legt die notifizierende Behörde diese Unterlagen auch der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten vor; die Stelle darf erst tätig werden, wenn diese nicht innerhalb von zwei Monaten Einwände erhoben haben11.
Prüflabor und benannte Stelle sind nicht dasselbe
Ein Prüfbericht eines akkreditierten Labors kann fachlich sauber sein — er macht das Labor aber nicht zu einer benannten Stelle im Sinn des EU-Rechts. Benannte Stelle ist nur, wer für die betreffende Richtlinie notifiziert ist11; ob das der Fall ist, zeigt NANDO. Steht ein Labor dort nicht, ist es keine benannte Stelle. Das sagt nichts über die Qualität seiner Prüfberichte aus. Und da viele Erklärungen ohne benannte Stelle auskommen (siehe oben), ist ein Prüfbericht eines nicht notifizierten Labors für sich genommen kein Mangel.
Was Sie als Importeur tun können
Nach unserer Einschätzung kommt es darauf an, ob die genannte Stelle am Ausstellungsdatum der Erklärung für die betreffende Richtlinie notifiziert war. Eine später beendete Notifizierung macht eine früher ausgestellte Erklärung nicht für sich genommen fehlerhaft.
Nennt eine Erklärung dagegen eine Kennnummer, die in NANDO zu keiner Stelle gehört, oder eine Stelle, die für die betreffende Richtlinie nie notifiziert war, haben Sie drei Möglichkeiten: Fordern Sie beim Hersteller eine Klärung oder eine überarbeitete Erklärung mit der korrekten Angabe an. Halten Sie das Produkt zurück, bis die Angabe stimmt. Oder bringen Sie es dennoch in Verkehr und tragen das Risiko, dass eine Marktüberwachungsbehörde dieselbe Prüfung vornimmt wie Sie — mit der Nachfrage, wer die Konformität tatsächlich bewertet hat.
Quellen
- Art. 2, CELEX 32008D0768
- Art. 17 Abs. 2 und 3, CELEX 32014L0053
- Art. 17 Abs. 4, CELEX 32014L0053
- Art. 29 Abs. 1, CELEX 32014L0053
- Art. 31, CELEX 32014L0053
- Art. 32 Abs. 1, CELEX 32014L0053
- Art. 27, CELEX 32014L0053
- Art. 29 Abs. 2, 3, CELEX 32014L0053
- Erwägungsgrund 9, CELEX 32014L0035
- Art. 14, CELEX 32014L0030
- Art. 30 Abs. 4, 5, CELEX 32014L0053
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Stand: 28.09.2026. Verbindlich ist allein der Wortlaut der genannten Rechtsakte.