Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 19.10.2026
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes Dossify zwischen der Hammaräng Solutions AB, Fjärdingsmåla Hammaräng, 364 95 Älghult, Schweden (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des unter dossify.eu bereitgestellten Dienstes einschließlich aller damit verbundenen Leistungen.
- Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer(schwedisch näringsidkare), also an natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (schwedisch konsument) kommt nicht zustande. Der Kunde sichert bei der Registrierung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
- Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss in Textform übermittelte Fassung dieser Bedingungen.
- Textform im Sinne dieser Bedingungen bedeutet eine lesbare, auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene Erklärung, die die Person des Erklärenden nennt. Eine E-Mail genügt; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich.
- Vertragssprache ist Deutsch. Stellt der Anbieter diese Bedingungen zusätzlich in einer anderen Sprache bereit, dient diese Fassung allein dem Verständnis; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsabgrenzung
- Der Anbieter stellt eine Anwendung zur Verfügung, mit der der Kunde EU-Konformitätserklärungen hochladen und auf formale Vollständigkeit und Plausibilität untersuchen lassen kann. Andere Dokumente, etwa Prüfberichte von Laboren oder Bescheinigungen benannter Stellen, untersucht der Anbieter derzeit nicht. Ergebnis ist ein Prüfbericht, der die festgestellten Befunde beschreibt.
- Die Untersuchung erfolgt weitgehend automatisiert. Dabei kommen neben regelbasierten Verfahren auch KI-Systeme zum Einsatz, in Einzelfällen zusätzlich KI-gestützte Bilderkennung. Solche Verfahren können unvollständig oder fehlerhaft arbeiten. Bestehen Zweifel an einem Befund, prüft ein Mitarbeiter des Anbieters diesen Befund vor dem Versand des Prüfberichts nach. Eine vollständige Prüfung jedes Dokuments durch einen Menschen schuldet der Anbieter nicht. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.
- Gegenstand der Leistung ist ausdrücklich nicht:
- eine Konformitätsbewertung im Sinne des Art. 2 Nr. 12 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 oder eines anderen Rechtsakts der Europäischen Union;
- eine Prüfung, Inspektion oder Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle oder ein Prüflabor;
- eine Aussage über die tatsächliche Konformität des Produkts mit den wesentlichen Anforderungen der einschlägigen Richtlinien und Verordnungen;
- eine Prüfung der Echtheit, Urheberschaft oder inhaltlichen Richtigkeit der übermittelten Dokumente;
- die Untersuchung von PDF-Dateien ohne auswertbaren Text, insbesondere gescannter oder rein bildbasierter Dateien; solche Dokumente weist Dossify mit einer Begründung und ohne Prüfbericht zurück;
- eine Rechtsberatung oder eine sonstige Rechtsdienstleistung.
- Der Anbieter ist keine notifizierte Stelle und keine akkreditierte Prüf-, Inspektions- oder Zertifizierungsstelle. Die Prüfberichte dürfen weder als Konformitätsnachweis noch als Zertifikat noch als Prüfbericht einer solchen Stelle bezeichnet oder verwendet werden.
- Der Anbieter schuldet die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der Untersuchung nach dem jeweiligen Stand seines Prüfkatalogs. Er schuldet nicht das Auffinden sämtlicher Mängel eines Dokuments und kein bestimmtes Prüfergebnis.
- Die Entscheidung darüber, ob ein Produkt in Verkehr gebracht, zurückgerufen oder verändert wird, ob ein Lieferant oder ein Prüflabor beauftragt oder gewechselt wird und welche sonstigen Maßnahmen aus einem Prüfbericht abgeleitet werden, obliegt allein dem Kunden. Die Verantwortung für die Konformität seiner Produkte und für die Erfüllung seiner Pflichten als Hersteller, Importeur oder Händler bleibt beim Kunden.
§ 3 Vertragsschluss und Registrierung
- Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Registrierung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter oder mit der Bestätigung in Textform zustande.
- Der Kunde hat bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Firma, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Ansprechpartner, und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
- Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
- Der Anbieter erbringt seine Leistungen fachmännisch (schwedisch fackmässigt) und mit der Sorgfalt eines sachkundigen Anbieters. Er ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wartungsarbeiten, Störungen des Internets und Ausfälle bei Vorleistern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Dies gilt insbesondere für den Prüfkatalog, der laufend an den Stand der Rechts- und Normenlage angepasst wird.
- Der Anbieter kann eingesetzte Unterauftragnehmer, insbesondere den Anbieter der eingesetzten KI-Systeme (aktuell Mistral AI; siehe Datenschutzerklärung), wechseln. § 12 bleibt unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die zu untersuchenden Dokumente vollständig, lesbar und im vorgesehenen Format bereit. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Unterlagen ist er verantwortlich.
- Der Kunde sichert zu, zur Übermittlung der Dokumente berechtigt zu sein. Er stellt insbesondere sicher, dass der Übermittlung keine Rechte Dritter, Geheimhaltungsvereinbarungen oder datenschutzrechtlichen Vorgaben entgegenstehen.
- Der Kunde übermittelt keine Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Schadsoftware enthalten.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er zeigt dem Anbieter jeden Verdacht einer unbefugten Nutzung unverzüglich an.
- Verletzt der Kunde die Pflichten nach den Absätzen 2 bis 4, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus dieser Verletzung entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Nutzung der Prüfberichte
- Der Kunde erhält an den für ihn erstellten Prüfberichten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb.
- Die Weitergabe eines Prüfberichts an Dritte, seine Veröffentlichung und seine auszugsweise Verwendung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert.
- Prüfberichte werden ausschließlich für den Kunden erstellt und entfalten keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Dritte können aus einem Prüfbericht keine Ansprüche gegen den Anbieter herleiten und dürfen nicht auf seinen Inhalt vertrauen.
- Gibt der Kunde einen Prüfbericht mit Zustimmung des Anbieters weiter, verpflichtet er den Dritten auf die Absätze 2 bis 4 dieser Bestimmung.
- Der Kunde darf Prüfberichte nicht verändert oder in einer Weise verwenden, die den Eindruck erweckt, es handele sich um eine Konformitätsbewertung, ein Zertifikat oder eine Bescheinigung einer notifizierten oder akkreditierten Stelle.
- Alle Rechte an der Anwendung, am Prüfkatalog und an der Gestaltung der Prüfberichte verbleiben beim Anbieter.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise der Beauftragung gültige Preisliste des Anbieters, abrufbar unter dossify.eu. Der Umfang der jeweiligen Leistung ergibt sich aus der dort gewählten Leistungsart.
- Abrechnungseinheit ist die Abfrage. Eine Abfrage umfasst die Prüfung einer eingereichten Datei; werden zu einem Produkt mehrere Dateien eingereicht, gilt jede Datei als eigene Abfrage. Der Anbieter bietet Abfragen als Einzelabruf oder als vorausbezahltes Kontingent an; Verträge mit wiederkehrendem Entgelt (Abonnements) bestehen nicht.
- Eine Abfrage gilt mit der Bereitstellung des Prüfberichts als verbraucht. Solange eine Prüfung läuft, ist die Abfrage dafür gebunden und steht für weitere Beauftragungen nicht zur Verfügung; verbraucht ist sie damit noch nicht. Weist der Anbieter ein eingereichtes Dokument ab, wird keine Abfrage verbraucht und die Bindung entfällt.
- Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Anbieter hat seinen Sitz in Schweden. Es gilt:
- Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen, geht die Steuerschuld nach Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren). Der Anbieter weist in diesem Fall keine Umsatzsteuer aus.
- Bei Leistungen an Kunden mit Sitz in Schweden wird die schwedische Umsatzsteuer (moms) in der jeweils gesetzlichen Höhe berechnet.
- Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union liegt der Leistungsort nach Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG beim Leistungsempfänger; der Anbieter berechnet keine schwedische Umsatzsteuer. Etwaige Steuerpflichten im Sitzstaat des Kunden trägt dieser.
- Kann das Reverse-Charge-Verfahren mangels einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht angewendet werden, stellt der Anbieter die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung.
- Leistungen werden grundsätzlich im Voraus bezahlt (Vorkasse): das Entgelt für ein Kontingent mit dessen Erwerb, das Entgelt für einen Einzelabruf mit der Beauftragung. Ein Zahlungsziel besteht nur, soweit es im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Nicht verbrauchte Abfragen verfallen zwölf Monate nach der letzten Kontobewegung. Kontobewegung ist sowohl der Verbrauch einer Abfrage als auch der Erwerb eines weiteren Kontingents; beides setzt die Frist für das gesamte Guthaben des Kunden neu in Lauf. Verfügt der Kunde über mehrere Kontingente, werden Abfragen in der Reihenfolge ihres Erwerbs verbraucht (ältestes Guthaben zuerst). Der Anbieter weist den Kunden spätestens 30 Tage vor dem Verfall in Textform auf das verbleibende Guthaben hin. Eine Auszahlung nicht verbrauchter Abfragen ist ausgeschlossen; die Übertragung auf ein anderes Konto des Kunden bleibt möglich.
- Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Der Kunde erklärt sich mit dem Versand von Rechnungen per E-Mail einverstanden.
- Ist im Einzelfall ein Zahlungsziel vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach 6 § des schwedischen Zinsgesetzes (räntelagen 1975:635) in Höhe des Referenzzinssatzes zuzüglich acht Prozentpunkten zu verlangen sowie nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist den Zugang zum Dienst zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.
- Der Anbieter kann seine Preisliste jederzeit ändern. Preisänderungen gelten ausschließlich für künftige Beauftragungen. Bereits erworbene Kontingente bleiben zum gezahlten Preis und im vollen erworbenen Umfang bestehen; eine Nachforderung auf bereits bezahltes Guthaben ist ausgeschlossen.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag über die Nutzung des Kontos wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung über die Kontoverwaltung im Dienst genügt. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Für die Kündigung durch den Anbieter im Fall der Einstellung des Dienstes gilt Absatz 6.
- Der Einzelabruf und der Erwerb eines Kontingents sind jeweils in sich abgeschlossene Einmalgeschäfte; sie begründen kein Dauerschuldverhältnis und bedürfen daher keiner Kündigung.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung länger als 30 Tage in Verzug ist oder wiederholt gegen § 5 oder § 6 verstößt.
- Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugang zum Dienst. Der Kunde ist gehalten, benötigte Prüfberichte zuvor herunterzuladen. Zur weiteren Aufbewahrung ist der Anbieter über die in der Datenschutzerklärung genannten Fristen hinaus nicht verpflichtet.
- Kündigt der Kunde sein Konto, während noch nicht verbrauchtes Guthaben besteht, erstattet der Anbieter die auf die nicht verbrauchten Abfragen entfallende Vergütung. Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund nach Absatz 3, entfällt der Erstattungsanspruch für die nicht verbrauchten Abfragen nicht; er kann mit offenen Forderungen des Anbieters verrechnet werden.
- Der Anbieter kann den Dienst einstellen. Er kündigt die Einstellung mindestens sechs Monate vorher in Textform gegenüber allen Kunden an, die über nicht verbrauchtes Guthaben verfügen. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde vorhandenes Guthaben uneingeschränkt verbrauchen; die Frist nach § 7 Abs. 6 ruht ab der Ankündigung. Eine Auszahlung des bei Einstellung nicht verbrauchten Guthabens ist ausgeschlossen. Absatz 5 findet auf diesen Fall keine Anwendung.
- Meldet sich der Kunde 24 Monate lang nicht an und nutzt er den Dienst in dieser Zeit nicht, endet der Vertrag. Der Anbieter teilt das mindestens 30 Tage vorher in Textform mit. Meldet sich der Kunde vorher an, läuft der Vertrag weiter. Absatz 4 gilt entsprechend.
§ 9 Mängel
- Der Anbieter beseitigt Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Frist. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Kenntnis in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar.
- Hält der Kunde einen Befund eines Prüfberichts für unzutreffend, kann er ihn innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Berichts unter Angabe der Befund-Kennung zur erneuten Prüfung anzeigen. Der Anbieter prüft den Befund erneut und korrigiert den Bericht, soweit die Anzeige begründet ist.
- Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde unvollständige, unrichtige oder unlesbare Unterlagen übermittelt hat.
- Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände in Textform zu rügen und spätestens zwölf Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen; andernfalls sind sie ausgeschlossen. Diese Frist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem schwedischen Produkthaftungsgesetz (produktansvarslagen 1992:18).
§ 10 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz (uppsåt) und grobe Fahrlässigkeit (grov vårdslöshet), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des schwedischen Produkthaftungsgesetzes (produktansvarslagen 1992:18) sowie im Umfang einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie.
- Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf das Entgelt, das der Kunde für die Abfrage gezahlt hat, aus der der Schaden entstanden ist. Bei einem Einzelabruf ist das dessen Preis. Bei einem Kontingent ist das der Preis des Kontingents, geteilt durch die Zahl der darin enthaltenen Abfragen. Für eine unentgeltliche Abfrage gilt der bei ihrer Beauftragung gültige Preis eines Einzelabrufs. Diese Begrenzung gilt für alle Schäden aus derselben Abfrage insgesamt.
- Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie für Bußgelder, Rückrufkosten und sonstige Aufwendungen, die dem Kunden aus einer behördlichen Maßnahme gegen sein Produkt entstehen, haftet der Anbieter nur nach Absatz 1.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen berühren nicht die Reichweite der geschuldeten Leistung nach § 2. Eine Zusicherung, dass ein Prüfbericht sämtliche Mängel eines Dokuments erfasst oder dass ein Produkt konform ist, ist mit der Leistung nicht verbunden.
§ 11 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Als vertraulich gelten insbesondere die vom Kunden übermittelten Dokumente und die daraus erstellten Prüfberichte.
- Die Pflicht nach Absatz 1 gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
- Der Anbieter benennt den Kunden nicht ohne dessen vorherige Zustimmung in Textform als Referenz.
- Die Pflicht besteht für drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
§ 12 Datenschutz
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Soweit der Anbieter im Rahmen der Untersuchung personenbezogene Daten aus den vom Kunden übermittelten Dokumenten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt diesen auf Anfrage zur Verfügung.
- Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten Dritter an den Anbieter verantwortlich.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
- Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
- Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
- Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. Die Abtretung von Geldforderungen bleibt hiervon unberührt.
- Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Es gilt schwedisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss der Vorschriften des schwedischen internationalen Privatrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Växjö tingsrätt, Schweden. Beide Parteien können ausschließlich dort klagen.
- Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen finden daher keine Anwendung; der Anbieter nimmt an solchen Verfahren nicht teil.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 19.10.2026